Schiedspersonen für Dülmen
Nachbarrechtsstreitigkeiten, Ehrverletzungen, Privatklagedelikte und
Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es sind 2 Schiedsamtsbezirke vorhanden
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
---|---|---|
Joachimczak, Claus | Coesfelder Straße 57 48249 Dülmen Tel.-Nr.: 02594 787888 Mobil: 0172 7593986 | Bezirk 1 Dülmen-Stadtmitte |
1.Vertretung: Bier, Andreas | Auf der Höhe 1 48249 Dülmen | |
Wensing, Jochen | Hagenbach 8 48249 Dülmen Tel.-Nr.: 02590 938519 E-Mail: Jochen.wensing@schiedsmann.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) | Bezirk 2 Außenbereich |
1.Vertretung: Sondermann, Gabriele Anna-Maria | Halterner Straße 313a 48249 Dülmen |
Stadt Dülmen
Markt 1-3, 48249 Dülmen
Tel.-Nr.: 02594 12-0 , Telefax: 02594 12-199
E-Mail: stadt@duelmen.de
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