Bei Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz sitzen Richteriinnen und Richter sowie eventuelle Zuschauer/-innen im Gerichtssaal, während Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Parteien, Sachverständige und ggf. auch Zeuginnen und Zeugen live zugeschaltet werden können.
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Videoverhandlung:
- Hinreichend stabile Internetleitung,
- Internetfähig Kamera (sog. Webcam),
- Headset,
- Aktueller Browser auf Chromiumbasis (z. B. Google Chrome).
Ggf. genügt an Hardware auch ein Smartphone mit Kamera und Headset.
Das Gericht verwendet zur Zeit ein Videokonferenzsystem. Es stellt den Konferenzteilnehmerinnen und Konferenzteilnehmern einen elektronischen Link per E-Mail zur Verfügung. Durch Anklicken dieses E-Mail-Links gelangen die Konferenzteilnehmerinnen und Konferenzteilnehmer in den Online-Konferenz-Raum, den das Gericht bereitstellt.