Hinweis

Das Amtsgericht Dülmen beschäftigt keine eigenen Gerichtsvollzieher. Deshalb ist der Amtsgerichtsbezirk Dülmen den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern des Amtsgerichtsbezirks Coesfeld zugeteilt worden (§ 12 Abs. 1 GVO).

Die Aufgabe der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher besteht insbesondere in der Durchsetzung von Geldforderungen des Gläubigers gegen den Schuldner. Im Zuge dessen kann der Gerichtsvollzieher bewegliche Vermögensgegenstände, z. B. Möbel, Kraftfahrzeuge oder Schmuck, pfänden (Mobiliarvollstreckung).

Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind zudem zuständig für

  • Zwangsräumungen
  • die Abnahme von Vermögensauskünften (Angabe aller Vermögenswerte an Eides statt) sowie für
  • Zustellungen.

Jede Gerichtsvollzieherin und jeder Gerichtsvollzieher ist in einem ihm zugewiesenen Amtsbezirk tätig. Die Zustellungs- und Vollstreckungsaufträge können an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts gesandt werden, von hier aus werden sie an die zuständige Gerichtsvollzieherin bzw. den zuständigen Gerichtsvollzieher verteilt.

Gerichtsvollziehersuche

Suche nach zuständigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern des Amtsgerichts Dülmen

Hier können Sie nach zuständigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern suchen.

Die im Online-Formular eingegebenen Daten zur Adresse der Schuldnerin oder des Schuldners werden nicht dauerhaft gespeichert, sondern nur temporär zur Verarbeitung genutzt.