Die Bediensteten des Amtsgerichts Dülmen nehmen an der flexiblen Arbeitszeit teil. Falls Sie bei einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter persönlich vorsprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin.

Wir möchten Sie in Ihrem und unserem Interesse zur besseren Organisation der Abläufe im Haus dringend bitten, weiterhin insbesondere in Nachlassangelegenheiten, für Kirchenaustritte und in Beratungshilfeangelegenheiten vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Sollten Sie in diesen Angelegenheiten ohne Termin bei Gericht erscheinen, müssen Sie mit längeren Wartezeiten rechnen.

Bei einer persönlichen Vorsprache im Amtsgericht Dülmen sollten Sie Ihre Unterlagen zu der Angelegenheit mitbringen. Außerdem müssen Sie sich ausweisen können.

Denken Sie daher bitte auch an Ihren Personalausweis oder Reisepass!

Sprechzeiten:

Montag, Mittwoch bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

oder nach Vereinbarung

Geschäftszeiten:

Montag - Donnerstag von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag von 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Außerhalb der Geschäftszeiten ist für unaufschiebbare gerichtliche Maßnahmen das Amtsgericht Coesfeld, Friedrich-Ebert-Straße 6, 48653 Coesfeld, zuständig.